Handel: Gerne mit Zusatzqualifikation

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Handelsangestellte werden nicht immer ihren Qualifikationen entsprechend entlohnt. Auch die Einkommensschere ist zwischen Frauen und Männern ist hoch. Das will die GPA-djp ändern.

Die Firma Lobmayr sucht derzeit „eine(n) Vollzeitmitarbeiter(in) für den Verkauf in unserem Stammhaus in der Kärntner Straße“ im ersten Bezirk in Wien. Man wünscht sich u.a. Englischkenntnisse in Wort und Schrift. „Weitere Fremdsprachen, wie Russisch, sind erwünscht.“ Weniger erwünscht sind bestimmte Fremdsprachen, wechselt der Schauplatz von der noblen Innenstadt in den Arbeiterbezirk Meidling: Beim Diskonter nennt die Kassierin der älteren Frau mit Kopftuch den zu zahlenden Betrag gleich auf Türkisch, das Retourgeld zählt sie auf Türkisch vor – mit betont gedämpfter Stimme. Das macht sich anscheinend nicht besonders gut, wenn die Angestellte mit der Kundin in der gemeinsamen Muttersprache spricht. Letztere kann nur Türkisch. Die Kassierin bekommt für ihre Zusatzqualifikation freilich keinen Zuschlag bezahlt.

Sprachkenntnisse der MigrantInnen

„Die Tatsache, dass MigrantInnen mehr Sprachkenntnisse mitbringen, wird bei uns völlig ignoriert“, berichtet die Betriebsrätin einer großen Lebensmittelkette, die namentlich nicht genannt werden möchte, im Interview. „Wir wissen, dass bei Lehrlingsseminaren den Lehrlingen gesagt wird, dass sie mit den KundInnen nicht Türkisch sprechen sollen. Aber bei einem Ladendiebstahl zum Beispiel braucht man die MigrantInnen zum Dolmetschen“, sagt die Arbeitnehmervertreterin. „Wenn MigrantInnen mehr bezahlt bekämen, hätten wir intern wohl eine Revolution. Ich wüsste auch nicht, wie wir das umsetzen – sonst drängen wir die Zuwanderer ganz hinaus aus dem Arbeitsmarkt.“

Die berechtigte Frage, ob die Fremdsprachenkenntnisse der MigrantInnen auch entlohnt werden, müsse man aber jetzt thematisieren, erklärt Manfred Wolf von der GPA-djp. Tatsache ist, dass Migrantinnen, die bestimmte Sprachen sprechen können, bevorzugt an bestimmten Standorten eingesetzt werden. Honoriert würden aber diese Zusatzqualifikationen nicht und hier gilt es anzusetzen. „Während im ersten Bezirk oder in Fremdenverkehrsregionen Sprachkenntnisse offen verlangt und entsprechend entlohnt werden, wird das bei MigrantInnen einfach verschwiegen, obwohl hier die Zusatzqualifikation genauso benötigt wird.“ Warum, fragt sich Wolf, sei dieser Logik zu folge Englisch oder Russisch mehr wert als Türkisch?

Faire Einstufung

Interspar beispielsweise hat die Einstufungsfrage in anderem Zusammenhang bereits vor drei Jahren positiv für die Betroffenen gelöst: Die österreichweit 700 Scanner-KassierInnen wurden in die Beschäftigungsgruppe 3 hinaufgestuft. Diese seien schließlich der letzte und sicherste Kontakt zu den KundInnen und ständig präsent, hieß es. Viele Betroffene in anderen Unternehmen werden die Umstufung und die Gehaltsnachzahlungen erst jetzt erreichen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer einer Klägerin in dieser Frage Recht gegeben hat (wir berichteten dazu in der KOMPETENZ 5/2011). Durch den Einsatz der Scanner-Kassen müssten sich die KassierInnen keine Preise merken, lautete ein Argument der Wirtschaftsvertreter, um die niedrigere Einstufung zu rechtfertigen. Dem hält die Gewerkschaft entgegen: Die Arbeitsbelastung an der Kassa habe sich durch die Technik nicht geändert.

Mit dem OGH-Urteil  wird sich für viele auch die Beitragsgrundlage rückwirkend bis fünf Jahre erhöhen. „Da kommen einige Summen zusammen“, sagt Manfred Wolf. Bezeichnend ist, dass die Wirtschaftskammer auf ihrer Webseite die Unternehmer vor Nachforderungen von Betroffenen warnt und Tipps gibt, etwa die Verfallsfrist bei nachträglichen Gehaltsansprüchen zu beachten.

Einkommensschere

Der Gewerkschaft geht es nicht darum, „den Handel als generell böse“ anzuprangern, sagt Manfred Wolf. Sondern es gehe erstens um die generelle Frage der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern durch Bewertung deren Arbeit. In Österreich hat die (Einzel-)Handelsbranche mit 300.000 Angestellten einen überdurchschnittlich hohen Frauenanteil von 70 Prozent (in Großbritannien z.B. sind es 60 Prozent). „Wir vermuten, dass bei Frauen nicht so genau hingeschaut wird und dass sich Männer bei Gehaltsverhandlungen besser verkaufen.“ Zweitens müsse es nun auch darum gehen, dass alle ihren Fähigkeiten entsprechend entlohnt werden, und dazu gehörten eben auch bei der Arbeit benötigte Sprachkenntnisse.

Es gelte außerdem, das Bild der Frau als „Zuverdienerin“ zu korrigieren: Schätzungsweise ein Viertel bis ein Drittel der weiblichen Handelsangestellten sind Alleinverdienerinnen bzw. Alleinerzieherinnen – bei einem Brutto-Monatsgehalt von 1.300 Euro (38,5 Wochenstunden). Viele übernehmen daher ein zweites Dienstverhältnis zum Beispiel auf Werkvertragsbasis, wo sie etwa bestimmte Regale mit bestimmten Lebensmittellieferungen (bei geringer Kundenfrequenz in den frühen Morgenstunden) bestücken – anders kommen sie finanziell nicht über die Runden.

Laut Manfred Wolf beträgt eine korrekte Gehaltseinstufung und Entlohnung der Arbeit im gesamten Handel den Wert von zwei bis drei Gehaltsrunden. Die Beseitigung des Geschlechterunterschieds bei den Gehältern hat dabei Priorität – hier hat sich die Gewerkschaft viel vorgenommen und will neue Maßnahmen ergreifen. GPA-djp Vorsitzender Wolfgang Katzian hatte im Sommer bereits Sonder-KV-Runden für Frauen angekündigt, um ganz konkrete Schritte zur Anhebung der Fraueneinkommen setzen zu können.

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