Kommentar: Der große „kleine“ Unterschied

Foto: Nurith Wagner-Strauss

Die Einkommensberichte beweisen schwarz auf weiß, dass Frauen benachteiligt werden. Ein Grund dafür sind falsche Einstufungen.

12 bis 18 Prozent betragen die durch die Einkommensberichte dokumentierten Unterschiede zwischen den Einkommen von Männern und Frauen. Umfasst von den Einkommensberichten sind etwa 180 Großbetriebe in Österreich und damit ein Drittel der Beschäftigten. Gerade Kleinbetriebe, die überproportional viele Frauen beschäftigen, sind nicht erfasst. Dokumentiert sind zudem nur die Grundgehälter, Extras werden nicht berücksichtigt. Selbst mit diesen Einschränkungen machen die Einkommensberichte eines klar: Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen in Österreich sind signifikant und betragen bei einem Durchschnittsgehalt von 2.000 Euro im Monat mindestens 4.000 Euro jährlich.

Ein Teil dieser Unterschiede kommt dadurch zustande, dass ArbeitnehmerInnen von Anfang an falsch eingestuft werden. Laut einer Befragung, die das IFES im Auftrag der GPA-djp durchgeführt hat, bekommt jedeR Dritte nicht das, was ihm/ihr zusteht. Besonders betroffen davon sind wiederum Frauen. Beträchtliche Einkommensunterschiede werden – trotz gleicher Qualifikation – oft gleich beim Jobeinstieg zementiert, weil Vordienstzeiten oder Karenzen nicht angerechnet werden.

Dazu kommt, dass Frauen in viel geringerem Ausmaß außerordentliche Gehaltsbestandteile beziehen, wie leistungsbezogene Entgelte oder Überstundenpauschalen. Auch Prämien sind bei Männern wesentlich verbreiteter als bei Frauen. Und auch bei außerordentlichen Gehaltserhöhungen sind Männer gegenüber Frauen deutlich besser gestellt.

Mit einer Aktionswoche unter dem Motto „Richtig eingestuft von Anfang an“ haben wir daher versucht, nach unseren Bemühungen um mehr Einkommensgerechtigkeit in den Kollektivverträgen, auch in den einzelnen Unternehmen einen Bewusstseinsbildungs- und Überprüfungsprozess zur diesem Thema zu starten. Denn viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie falsch eingestuft sind. Genauso wichtig ist es aber auch gezielt die Frauen dabei unterstützen, für sich zu fordern was ihnen zusteht. Dass wir hier großen Handlungsbedarf haben, zeigt uns die IFES-Befragung, bei der 51 Prozent der Männer angaben, ihr Gehalt nach Verhandlungen mit dem Dienstgeber vereinbart zu haben, im Vergleich zu nur 26 Prozent der Frauen, die dasselbe gemacht haben. Auch Teilzeitbeschäftigte verhandeln ihr Einkommen seltener als Vollzeitbeschäftigte.

Handlungsbedarf gibt es schließlich auch bei den sogenannten Verfallsfristen, die in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch Arbeitsverträgen enthalten sind. Sie regeln, wie lange jemand Zeit hat, gegen eine falsche Einstufung vorzugehen. Meistens liegen diese Fristen zwischen 6 Monaten und einem Jahr und das ist unserer Erfahrung nach eindeutig zu kurz und nutzt den Arbeitgebern, die sich dadurch viel Geld sparen. Zumindest die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren muss bei benachteiligenden Ersteinstufungen am Beginn von Dienstverhältnissen gelten.

Scroll to top