Faktencheck: Pensionen

Einige der gängigsten Pensionsmythen richtiggestellt: Das Pensionssystem (Bild: Narayan Lazic - Fotolia.de)
Einige der gängigsten Pensionsmythen richtiggestellt: Das Pensionssystem (Bild: Narayan Lazic – Fotolia.de)

Einige der gängigsten Pensionsmythen richtiggestellt: Das Pensionssystem ist weder zu teuer, noch steuert es auf einen Kollaps zu.

Behauptung: Das Pensionssystem wird immer teurer. Daher ist eine
Pensionsreform notwendig.

Faktencheck: Es stimmt, dass die Ausgaben für das öffentliche Pensionssystem in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen sind. Aber es handelt sich keineswegs um exorbitante Zuwächse. Sinnvollerweise misst man den Pensionsaufwand jedoch in Relation zum Gesamteinkommen (BIP). Dieser Anteil soll auch zunehmen, wenn der Anteil der PensionistInnen an der Bevölkerung zunimmt. Der Anteil der Pensionen am Gesamteinkommen ist mit 13,9 Prozent weitaus geringer als der Anteil der PensionistInnen an der Bevölkerung (27 Prozent). Es ist also falsch, dass die PensionistInnen einen überproportionalen Teil des gesamtwirtschaftlichen Wohlstands bekommen würden. Das Gegenteil ist richtig.

Pensionsaufwand im Vergleich zum Anteil der PensionistInnen
Pensionsaufwand im Vergleich zum Anteil der PensionistInnen
an der Gesamtbevölkerung

Behauptung: Das Pensionssystem wird unfinanzierbar, weil der „Altenanteil“ immer mehr zunimmt.

Faktencheck: Die Tatsache, dass die Menschen älter werden, ist nicht neu und zudem eine erfreuliche Tatsache. Zu bedenken ist: Es steigt nicht nur der Anteil der PensionistInnen, sondern es steigt auch die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Für die Frage der Finanzierbarkeit des Pensionssystems kommt es nicht nur auf die Höhe der Pensionsausgaben an, sondern auch darauf, wie hoch das gesamte volkswirtschaftliche Einkommen ist, aus dem die Pensionen finanziert werden. Es ist absurd zu behaupten, dass sich eines der reichsten Länder der Welt seine Bevölkerung nicht mehr „leisten“ kann. Fakt ist: Der Anteil der Pensionen am BIP wird bis 2035 leicht von 14 auf 14,7 Prozent steigen. Damit wird er viel geringer wachsen, als der Anteil der über 65-Jährigen an der Bevölkerung. Das ist u. a. darauf zurückzuführen, dass die Beamtenpensionen mit dem Pensionsrecht der ArbeiterInnen und Angestellten harmonisiert werden und das Frauenpensionsalter an das der Männer angeglichen wird. Außerdem steigt das faktische Pensionsalter an. Die Pensionsberechnung trägt der längeren Lebenserwartung Rechnung und orientiert sich nun am Lebensdurchschnittseinkommen. Wenn das Wirtschaftswachstum 1,5 Prozent pro Jahr beträgt, dann steigt das BIP 2014 bis 2035 um insgesamt 36,7 Prozent. Nach Abzug der Pensionsausgaben bleibt immer noch eine Steigerung von 35,6 Prozent. Das gibt für Alarm nichts her.

Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung und Entwicklung
Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung und Entwicklung
des öffentlichen Pensionsaufwands in Prozent des BIP (Quelle: AK, BMASK und BMF Ageing Report 2015)

Behauptung: Das Pensionsloch wird immer größer, Jahr für Jahr steigen die Zuschüsse aus dem Budget in das Pensionssystem.

Faktencheck: Neben den zweckgebundenen Pensionsversicherungsbeiträgen der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber werden die Pensionen zu einem Teil auch aus Steuermitteln finanziert (Bundesbeitrag). Das war von Beginn an so vorgesehen. Daher ist es falsch, den steigenden Bundesbeitrag als „Pensionsloch“ oder „Defizit“ zu bezeichnen. Dass die Steuerzuschüsse zunehmen ist klar, denn es steigen auch die Pensionen, die Lohn- und Gehaltssumme, die Pensionsbeiträge und die Steuereinnahmen. Der Anteil der Steuermittel an den Pensionsausgaben ist hingegen relativ konstant. Steuermittel decken etwa ein Viertel der Pensionsausgaben, die restlichen drei Viertel werden durch die Pensionsversicherungsbeiträge gedeckt. Am höchsten ist der durch Pensionsbeiträge finanzierte Anteil bei den ArbeiterInnen und Angestellten (80 Prozent). Der Steuerzuschuss wird unter anderem für Ausgleichszulagen sowie für die Anrechnung von Kindererziehungs- und Präsenz- und Zivildienstzeiten verwendet. Der verbleibende Zuschuss verteilt sich sehr unterschiedlich: Auf die Pensionsversicherung der ArbeiterInnen und Angestellten mit 85 Prozent aller ausbezahlten Pensionen entfielen nur knapp fünf Milliarden. 3,3 Milliarden entfielen auf die Pensionsversicherung der Selbstständigen, die nur 15 Prozent aller Pensionen ausbezahlt.

Behauptung: Das Pensionsalter steigt nur durch statistische Tricks.

Faktencheck: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das faktische Pensionsantrittsalter bis 2018 um mehr als eineinhalb Jahre auf 60,1 Jahre zu erhöhen. Dieses Ziel wurde bereits 2015 erreicht. Die Behauptung, dass das nur durch statistische Tricks möglich war, ist jedoch eindeutig falsch. Der rasche Anstieg des faktischen Pensionsalters ist vielmehr das Resultat mehrerer Maßnahmen und Faktoren. Bereits im ersten Halbjahr 2015 lag das Antrittsalter aller alters- und krankheitsbedingten Pensionen um 12,7 Monate über den entsprechenden Werten des Vorjahres. Das ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass für Jahrgänge ab 1964 statt befristeten krankheitsbedingten Pensionen Rehabilitationsgeld bezahlt wird. Auch das Antrittsalter der Alterspensionen ist 2015 gegenüber 2014 um ein halbes Jahr gestiegen. Ausschlaggebend dafür ist nicht zuletzt das kontinuierlich ansteigende Frauenpensionsalter.

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