Arbeitsrecht: Arbeitnehmerschutz braucht Kontrolle

ArbeitnehmerInnenschutz spart Betrieben und Volkswirtschaft Milliarden an Kosten. Foto: Fotolia.de, ehrenberg-bilder
ArbeitnehmerInnenschutz spart Betrieben und Volkswirtschaft Milliarden an Kosten. Foto: Fotolia.de, ehrenberg-bilder

Das Arbeitsinspektorat kontrolliert, ob Vorschriften zum Schutz der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden. Das ist heute genauso zeitgemäß wie vor 100 Jahren.

Rund 68.000-mal haben 300 ArbeitsinspektorInnen im Jahr 2016 österreichische Betriebe überprüft und dabei die Einhaltung gesunder Arbeitsbedingungen, den verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Maschinen und Chemikalien und die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen kontrolliert. Das Ziel dieser Kontrollen ist nicht, den betrieblichen Ablauf zu stören oder gar den Arbeitgebern auf die Nerven zu gehen, sondern die Arbeitnehmerinnen möglichst wirksam zu schützen. Die Menschen sollen so gesund, wie sie morgens in die Arbeit gehen, auch wieder nach Hause kommen und bis zum Ende des Berufslebens gesund arbeitsfähig bleiben.

Auch die Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich ist. Die Kontrollen stellen zudem sicher, dass einzelne schwarze Schafe unter den Unternehmen sich nicht durch die Unterlaufung von Standards Wettbewerbsvorteile verschaffen.

ArbeitnehmerInnenschutz zahlt sich aus

Dass ArbeitnehmerInnenschutz sich auch finanziell rechnet, zeigen die Zahlen der AUVA: Seit dem Jahr 2000 sind die Arbeitsunfälle in Österreich um 18 Prozent zurückgegangen. Zwischen 1995 und 2011 konnten sich die Betriebe bedingt durch rückläufige Arbeitsunfälle 2,2 Milliarden an Kosten ersparen. Der aus Arbeitsunfällen entstehende volkswirtschaftliche Schaden konnte im selben Zeitraum um 8,6 Milliarden Euro reduziert werden. Solche Erfolge sind nur durch Kontrollen möglich. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission hat ergeben, dass Betriebe durch Kontrollen am ehesten dazu bewegt werden können, sich mit ArbeitnehmerInnenschutz auseinanderzusetzen.

Beraten statt strafen

Neben den Betriebskontrollen führte das Arbeitsinspektorat im Jahr 2016 auch 31.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durch. „Wir sind eine beratende Behörde. Strafen sind das letzte Mittel“, erklärt die zuständige Sektionschefin Anna Ritzberger-Moser in einer Aussendung. Im Fall von Mängeln erfolgt neben einer Beratung die schriftliche Aufforderung, die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben – was normalerweise auch passiert. Im Jahr 2016 wurden daher bei 68.000 Kontrollen nur 1.500 Strafanzeigen erstattet.

In den vergangenen Wochen gab es in der Öffentlichkeit immer wieder Diskussionen, ob die Kontrollen durch ArbeitsinspektorInnen noch zeitgemäß sind. Die ersten Arbeitsinspektoren wurden in Österreich vor etwa 100 Jahren eingesetzt. Seither hat sich zweifellos das Aufgabenfeld ganz wesentlich erweitert. Damals wie heute arbeiten die ArbeitsinspektorInnen jedoch im gesetzlichen Auftrag und in dem Verständnis, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gesellschaftliche Werte darstellen, die es zu schützen gilt. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung und der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters sind diese Schutzbestimmungen heute wichtiger denn je.

 

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