Kinder im Asylverfahren

Kinder im Asylverfahren
Immer wieder werden Kinder plötzlich aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen.

Asylpolitik. Das Vorgehen der Fremdenpolizei gegen die Familie Komani ist kein Einzelfall. Abschiebungen von Familien und unbegleiteten Minderjährigen sind weder selten noch ungewöhnlich.

Durch die Abschiebung der Familie Komani hat die österreichische Fremdenpolitik wieder einmal ein Gesicht und jede Menge Aufmerksamkeit bekommen. Zwei achtjährige Mädchen wurden gemeinsam mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben, während sich die Mutter in stationärer psychiatrischer Behandlung in Wien befand. Die beiden Mädchen hatten nahezu ihr gesamtes Leben in Österreich verbracht, sie waren bestens integriert

Die Polizei rückte mit sechs Beamten, Rammbock und Sturmgewehr an. In Steyr gingen daraufhin 1.600 Menschen auf die Straße, um für den Verbleib der Familie zu demonstrieren, und innerhalb von nur zwei Wochen gelang es der Online-Plattform www.gegen-unrecht.at, mehr als 100.000 Unterschriften für die Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ zu sammeln.

Keine Ausnahme

So problematisch das Vorgehen der Fremdenpolizei im Fall der Familie Komani ist, wirklich erschreckend ist, dass die Komanis kein Einzelfall sind. Abschiebungen von Familien und unbegleiteten Minderjährigen sind weder selten noch ungewöhnlich. Immer wieder werden Kinder plötzlich aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen und in ein „Heimatland“ abgeschoben. Ein Land, an das sie sich oft nicht mehr erinnern können. Häufig verlassen Familien im Rahmen der „freiwilligen Rückkehr“ Österreich, so können sie der Schubhaft entgehen, von einer tatsächlichen Freiwilligkeit kann aber nur in den seltensten Fällen die Rede sein.

Schubhaft

Das Fremdenpolizeigesetz sieht vor, dass gegen Minderjährige das „gelindere Mittel“ anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass die Betroffenen verpflichtet sind, in einer von der Behörde bestimmten Unterkunft zu leben und sich in periodischen Abständen bei der Polizei zu melden. Die Schubhaftstatistiken belegen, dass diese rechtliche Vorgabe in der Praxis oft nicht beachtet wird. Im Schnitt werden in Österreich pro Jahr etwa 180 Minderjährige in Schubhaft genommen. Die offiziellen Zahlen bilden aber nur einen Teil der Realität ab. So werden etwa die Kinder der Familie Komani nie in einer Schubhaftstatistik aufscheinen – sie wurden gemeinsam mit dem Vater lediglich „zur Sicherung der Abschiebung festgenommen“. Viele andere minderjährige Flüchtlinge werden bereits unmittelbar nach ihrer Einreise nach Österreich in Haft genommen – noch bevor sie einen Asylantrag einbringen können. Bis zu 48 Stunden dürfen sie ohne Schubhaftbescheid von der Polizei festgehalten werden. Auch sie scheinen in keiner amtlichen Schubhaftstatistik auf.

Oft stellt sich die Verhängung von Schubhaft – gerade bei Minderjährigen – als rechtswidrig heraus. In vielen Fällen haben die Minderjährigen aber keine Chance, ein Rechtsmittel gegen die Schubhaft einzubringen. In den Polizeianhaltezentren fehlt es an unabhängiger Rechtsberatung, zudem gelten Minderjährige – anders als im Asylverfahren – im fremdenpolizeilichen Verfahren bereits ab der Vollendung des 16. Lebensjahres als voll handlungsfähig. Ein klarer Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Menschliche Tragödien

Welche zerstörerischen Kräfte Schubhaft, das jahrelange Warten im Asylverfahren und die Perspektivenlosigkeit gerade bei Jugendlichen freisetzen können, bezeugen zwei aktuelle Beispiele:

Im September 2005 kam S. im Alter von 14 Jahren nach Österreich. Der junge Äthiopier schloss in Graz die Hauptschule, später auch den Polytechnischen Lehrgang positiv ab. Das lange Warten und die belastenden Einvernahmen zermürbten ihn, er zog sich mehr und mehr zurück. Eine Lehre durfte er nicht beginnen, weil ihm dies als Asylwerber nicht erlaubt ist. So begann er die HTL, die er jedoch später abbrach.

Nach vier Jahren wurde schließlich sein Asylantrag vom Asylgerichtshof rechtskräftig negativ entschieden. Im März 2009 stellte S. einen Antrag auf humanitären Aufenthalt. Trotz des offenen Verfahrens wurde er von der Polizei für mehrere Wochen in Schubhaft genommen. Vom unabhängigen Verwaltungssenat wurde die Schubhaft als rechtswidrig erkannt, S. wurde entlassen und bekam eine Haftentschädigung in der Höhe von 2.100 Euro zugesprochen. Späte Genugtuung für erlittenes Unrecht? Eher nicht!

Da er nun aus Sicht der Behörden nicht mehr als mittellos galt, wurde er aus der Grundversorgung entlassen und verlor somit seinen Wohnplatz. In der Folge lebte er bei Freunden, später in einer Flüchtlingseinrichtung der Caritas in Wien. Im August 2010 versuchte S. zum ersten Mal, sich das Leben zu nehmen, er überlebte schwer verletzt. Nach Monaten in Spitalsbehandlung nahm er sich, nur einige Tage nach der Entlassung, das Leben. Am 11. Oktober 2010 wurde seine Leiche bei Hainburg aus der Donau geborgen.

Missbrauch

Nur einige Wochen zuvor war es bereits zu einer ähnlichen Tragödie gekommen. Bei der ersten Einvernahme in Traiskirchen am 20. Mai 2010 erzählte der 16-jährige H., dass er in Schweden von einem anderen Asylwerber missbraucht worden war. Er kündigte an, dass er keinesfalls nach Schweden zurückkehren wolle: „Ich habe meine Ehre und mein Gesicht verloren, bevor noch mehr Schande über mich kommt, ist es besser, in die Heimat abgeschoben zu werden“, steht in der Niederschrift der Erstbefragung zu lesen. H. zeigte sich überaus kooperativ und nannte sogar die Namen der Schlepper, die ihn nach Europa gebracht hatten. Trotzdem wurde er noch am Tag seiner Asylantragstellung in Schubhaft genommen. Nach fast drei Wochen Haft unternahm H. einen Selbstmordversuch, er erhängte sich, wurde von anderen Häftlingen entdeckt und ins AKH eingeliefert. Einige Wochen später, am 19. Juli 2010, verstarb H. in einem Pflegeheim in Niederösterreich.

100.000 Unterschriften

Junge Menschen werden, wie diese Beispiele belegen, nach gelungener Flucht in Österreich immer wieder all ihrer Hoffnungen beraubt. Diese Kinder und Jugendlichen, die in ihrem kurzen Leben mehr Tragödien und Schicksalsschläge erlebt haben als die meisten ÖsterreicherInnen der Nachkriegsgeneration sich nur vorstellen können, die bittere Armut kennen, Verfolgung, Krieg und den gewaltsamen Verlust von Familienangehörigen, die die Heimat verlassen mussten und die gefährliche Flucht oft nur mit Glück überlebten – sie werden hier wie Störenfriede behandelt. Dabei sollte es uns nicht nur eine Pflicht, vielmehr eine ehrenvolle Verantwortung sein, diese jungen Flüchtlinge dabei zu unterstützen, sich hier in Österreich eine Zukunft aufzubauen. Mehr als 100.000 Unterschriften gegen Kinder in Haft geben einen Funken Hoffnung, dass diese Sicht einmal Realität werden kann.

Heinz Fronek ist Experte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitarbeiter der Asylkoordination Österreich.

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