Tolle Verbesserungen für Lehrlinge in der AUVA

Tolle Verbesserungen für Lehrlinge in der AUVA

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Lehrlinge in der AUVA können sich über eine längere Behaltefrist freuen.

In der Unfallversicherung AUVA gilt seit dem Frühsommer eine neue Betriebsvereinbarung, die wichtige Verbesserungen für Lehrlinge bringt. Dem Betriebsratsvorsitzenden Erik Lenz ist es gelungen, darin eine sechsmonatige Behaltefrist nach der Lehrabschlussprüfung zu verankern. Gleitzeit und eine Rotation durch verschiedene Dienststellen und Bereiche gibt es von Beginn an, ab dem dritten Lehrjahr kann vier Tage pro Monat im Mobile Office von zuhause gearbeitet werden.

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Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

Umziehzeit wird zur Arbeitszeit

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15 Minuten täglich gewinnen die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen der AUVA, weil ihnen Umkleidezeiten zukünftig als Arbeitszeiten angerechnet werden müssen.
Foto: Adobe Stock

Erik Lenz, Zentralbetriebsrats-Vorsitzender in der AUVA hat für die Beschäftigten der Unfallversicherung einen arbeitsrechtlichen Meilenstein errungen: Gemeinsam mit Rechtsberaterin Karin Koller von der GPA-Wien hat er erreicht, dass die Umkleidezeiten aller Beschäftigten, die in Gesundheitseinrichtungen der AUVA arbeiten, als Arbeitszeiten anerkannt werden.

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Erik Lenz, Foto: Nurith Wagner-Strauss

„Wir werden darüber reden, wie gut das Gesundheitssystem war“

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Erik Lenz, Foto: Nurith Wagner-Strauss
Erik Lenz, Foto: Nurith Wagner-Strauss

Der Vorsitzende des Zentralbetriebsrates der AUVA, Erik Lenz, hat schon als Jugendlicher gelernt, was Zusammenhalt bedeutet. Aus den Höhen des Aktionismus führt er die Belegschaftsvertreter der Unfallversicherung derzeit zurück zur Tagesarbeit. Er hat Angst, dass die aktuellen Reformen unser Gesundheitssystem nachhaltig zerstören.

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