Längst arbeiten nicht mehr ausschließlich Führungskräfte mit All-in-Verträgen. (Foto: Nurith Wagner-Strauss)

Arbeitsrecht: Was ist drin im All-in?

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Längst arbeiten nicht mehr ausschließlich Führungskräfte mit All-in-Verträgen. (Foto: Nurith Wagner-Strauss)
Längst arbeiten nicht mehr ausschließlich Führungskräfte mit All-in-Verträgen. (Foto: Nurith Wagner-Strauss)

Eine Gesetzesänderung und ein Online-Rechner sorgen für mehr Transparenz bei All-inclusive Dienstverträgen. Nachrechnen lohnt  sich, denn ein Gehaltsverlust muss nicht hingenommen werden.

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Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)

Arbeitsrecht: Private Geräte im Büro

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Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)
Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)

Immer mehr Beschäftigte nutzen die eigenen Notebooks, Tablets und Smartphones auch beruflich. Haftungsfragen und Datensicherheit bleiben dabei oft ungeklärt. 

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