(Schein-)Selbstständige haben weder die Möglichkeit in Krankenstand zu gehen, noch können sie Mehrarbeit abrechnen. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)

Ausbeutung hat viele Gesichter

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(Schein-)Selbstständige haben weder die Möglichkeit in Krankenstand zu gehen, noch können sie Mehrarbeit abrechnen. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)
(Schein-)Selbstständige haben weder die Möglichkeit in Krankenstand zu gehen, noch können sie Mehrarbeit abrechnen. (Foto: ÖGB-Verlag, Michael Mazohl)

Vor allem sehr junge und höher gebildete ArbeitnehmerInnen werden zunehmend in schlecht abgesicherte Arbeitsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit  gedrängt. Auf der GPA-djp-Online-Plattform Watchlist Prekär können Betroffene Missstände anonym melden und sich so gegen Ausbeutung wehren.

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Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis gibt es beim echten Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht: Ich bin so frei

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Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis gibt es beim echten Arbeitsverhältnis
Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis gibt es beim echten Arbeitsverhältnis
eine sehr starke persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Foto: contrastwerkstatt – Fotolia

Immer mehr ArbeitnehmerInnen werden als Scheinselbstständige um ihre Ansprüche geprellt. Die GPA-djp unterstützt Betroffene dabei, zu ihrem Recht zu kommen.

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