Presserat: Selbstregulierung oder Zensur

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Medienbehörde. Der neue Presserat bietet die Chance, obrigkeitliche Medienkontrolle zu verhindern.

„Medien stellen eine wichtige Kontrollinstanz in jeder Demokratie dar und üben dadurch Macht aus. Auch die Möglichkeit, durch Auswahl und Gewichtung von Meldungen sowie das Verfassen von Kommentaren, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, bedeutet Macht.“ Diese Sätze würde vermutlich jeder vernünftige Mensch unterschreiben. Und wie steht’s mit dem folgenden Satz: „Macht braucht Kontrolle“? Darüber gibt’s wohl auch keine Diskussion. Wer also soll die Medien kontrollieren? Eine heikle Frage, für die es grundsätzlich zwei Antworten gibt: Entweder eine externe Instanz oder eine „interne“ Instanz der Selbstkontrolle.

 Zensur in Ungarn

Grundsätzlich gibt es für und gegen beide Lösungen Argumente. Jüngste Erfahrungen zeigen aber: Bei einer externen Kontrolle durch sogenannte „unabhängige“, aber staatlich eingesetzte Medienbehörden  droht, wie das Beispiel Ungarn zeigt, Zensur. Dort hat die Regierung Orban eine den Statuten nach unabhängige, aber politisch besetzte Medienbehörde installiert, die bereits erste Beispiele für Zensur lieferte.

 Presserat in Österreich

In zahlreichen „westlichen“  Staaten existiert daher eine Instanz der Selbstregulierung. Nach rund achtjähriger Pause hat nun auch Österreich wieder eine solche: Den österreichischen Presserat (www.presserat.at). Der Wiedergründung gingen langwierige Verhandlungen zwischen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und dem Verband der österreichischen  Zeitungen (VÖZ) voran. Als organisatorische Plattform für den Presserat fungiert ein Trägerverein, in dem die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, der VÖZ, der Verband der Regionalmedien, der Presseclub Concordia und der Verein der Chefredakteure vertreten sind. Damit ist die größtmögliche Breite, Verankerung in der Branche und die demokratische Legitimierung gewährleistet. Die operativen Einheiten bilden zwei Senate, in denen je sechs JournalistInnen gemeinsam mit einem Juristen die konkreten Fälle behandeln. Eine Ombudsstelle versucht vorab, Einigungen herbeizuführen und leitet die Fälle bei Bedarf weiter.

Selbstregulierung

Aus Sicht der JournalistInnen besteht damit die Chance, die Errichtung einer „obrigkeitlichen“ Kontrollinstanz – wie sie in der presseratslosen Zeit vom mehreren Politikern gefordert wurden – zu vermeiden. In einigen Monaten soll es auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu einer Evaluierung und nötigenfalls Nachjustierung von Statuten und Verfahrensordnung kommen. Die Möglichkeit, sich den Sprüchen des Presserats zu unterwerfen, haben selbstverständlich auch jene Medien, die nicht Mitglieder einer der Trägerorganisationen sind. Die Verantwortung, hier eine breite Akzeptanz zu schaffen, liegt nun bei alle Medien.

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