Arbeitsrecht: Kampf gegen Ausbeutung im Praktikum

Ausbeutung im Praktikum

Der Berufseinstieg gelingt immer seltener ohne Praktika, oft unbezahlt oder nur mit einem Taschengeld entlohnt. Manche Unternehmen umgehen mit dem Konstrukt Praktikum bewusst und systematisch reguläre Arbeitsverhältnisse.

Andreas Müller* wollte unbedingt in der Medienbranche arbeiten. Auf einem Online-Portal war eine 20-Stunden-Stelle in einem Verlag ausgeschrieben. Doch schon die Umstände des Vorstellungsgesprächs waren seltsam: vor ihm kam eine Bewerberin aus dem Büro in den Wartebereich gekommen und sagte: „Das ist gar keine Fixanstellung, sondern ein Praktikum.“ Daraufhin verließen mehrere Interessenten das Büro ohne ein Gespräch geführt zu haben. Müller blieb. Lange.

Anfangs kümmerte es ihn nicht, dass aus der 20-Stunden-Anstellung ein 30-Stunden-Praktikum mit einer Aufwandsentschädigung von nur 300 Euro monatlich geworden war – wobei selbst dieser Betrag nie pünktlich überwiesen wurde. Doch nach und nach wurde ihm klar, dass dies doch nicht der Traumjob war. Er hatte immer mehr Arbeit zu bewältigen und war zuweilen der einzige im Büro. Acht Monate war Müller schließlich in dem Verlag beschäftigt – dann hat er das Handtuch geworfen. Heute würde er jedem, der ein Praktikum beginnt, raten, den Vertrag von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft prüfen zu lassen. Er sagt aber auch: „Man erhofft sich halt etwas. Man wünscht sich eine Anstellung und das könnte der erste Schritt dorthin sein. Gerade in der Medienbranche wird das schamlos ausgenutzt.“

Ähnlich ist es Nina Schmid* ergangen. Die Fotografin und Grafikdesignerin suchte gegen Ende ihres Studiums nach einem Einstieg in die Kreativbranche. Dabei stieß sie auf ein für zwölf Monate ausgeschriebenes Praktikum in einer Modelagentur und bewarb sich. Nach dem Vorstellungsgespräch hörte sie fünf Monate lang nichts. Doch dann kam der Anruf: wenn sie noch Interesse habe, könne sie in der Agentur als Praktikantin beginnen. Das vermeintliche Praktikum stellte sich auch hier als ganz normaler Job heraus. Schmid wurde im Bereich Booking eingesetzt und hatte eine 40-Stunden-Woche – dafür erhielt sie 600 Euro monatlich. „Natürlich war das naiv von mir“, sagt sie im Rückblick. „Aber das war der Job, den ich wollte. Ich hatte einen Fuß drinnen.“

Arbeitgeber stellen oft einen fixen Job nach dem Praktikum in Aussicht und halten sich am Ende nicht daran. Bild: Nurith Wagner-Strauss
Arbeitgeber stellen oft einen fixen Job nach dem Praktikum in Aussicht und halten sich am Ende nicht daran. Bild: Nurith Wagner-Strauss

Weit länger als ein Jahr ist sie schließlich in dem Job geblieben, wobei sie zwischenzeitlich auf eine bessere Bezahlung gepocht hatte: so wurde das Gehalt auf 990 Euro erhöht. Doch die Arbeit wurde immer mehr, bei den anderen MitarbeiterInnen war ein Kommen und Gehen angesagt. Und immer wieder fand auch sie sich alleine im Büro. Dann wurde es ihr zu viel – sie bekam buchstäblich keine Luft mehr, litt an Atemproblemen. Der Hausarzt diagnostizierte ein Burnout. Schmid ging in Krankenstand – und würde gekündigt.

„Generation Praktikum“

Vor rund zehn Jahren kam er auf, der Begriff „Generation Praktikum“. Damals ging es vor allem um Studienabsolventen, also JungakademikerInnen, denen zunehmend nur mehr über Praktika der Einstieg ins Berufsleben gelang, erklärt Veronika Kronberger, in der GPA-djp für die Interessengemeinschaft work@flex zuständig. „Inzwischen hat sich das aber auf alle Branchen und jedes Ausbildungsniveau ausgedehnt“, so die Expertin. Sie erzählt von einem jungen Mann, der sich in einem Lagerhaus als Lehrling beworben hatte. Er solle zunächst ein dreimonatiges Praktikum absolvieren, sagte man ihm. Drei Monate schlichtete er Regale – um dann vom nächsten Praktikanten abgelöst zu werden. Eine Lehrstelle erhielt er nicht. Er habe doch nicht entsprochen, sagte man ihm. Kronberger spricht von „Wildwuchs“.

Was ein Praktikum ist, ist klar definiert: ein Ausbildungsverhältnis. Vorgeschrieben ist ein solches etwa für Schüler berufsbildender Schulen. Aber auch Fachhochschulen und immer mehr Uni-Studiengänge sehen im Rahmen ihrer Studienpläne das Absolvieren von Praktika vor. Wenn, wie im Fall von Andreas Müller und Nina Schmid, dabei aber ganz regulär gearbeitet wird, „dann handelt es sich um eine systematische Ausbeutung von Berufseinsteigern“, betont Kronberger. Denn: wenn eben ganz regulär gearbeitet wird, dann muss auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Hauptproblem sei also, „dass ganz viel Praktikum genannt wird, was mit einem Praktikum nichts zu tun hat. Ferienjobs zum Beispiel, das sind ganz normale, aber befristete Dienstverhältnisse und es muss nach dem kollektivvertraglichen Mindestlohn bezahlt werde“. Immer öfter würden aber auch Urlaubs- und sogar Karenzvertretungen mit vermeintlichen PraktikantInnen besetzt. „Das sind versteckte Arbeitsverhältnisse.“

Vor einem Jahr hat die GPA-djp daher die Watchlist Praktikum ins Leben gerufen. Hier kann man – wenn gewünscht auch anonym – Betriebe melden, die Praktika anbieten, von den Betroffenen aber dann ganz normale Arbeitsleistung verlangen. Knapp 100.000 Mal sei die Seite www.watchlist-praktikum.at bereits aufgerufen worden, berichtet Barbara Kasper von der GPA-djp Jugend. Und 300 Menschen haben auch die Möglichkeit genutzt, Meldung zu machen. Kooperiert wird hier mit dem Arbeitsministerium. Und jede Meldung wird sofort an die zuständige Gebietskrankenkasse weitergeleitet. Diese prüft dann, ob hier tatsächlich ein Praktikum oder doch ein reguläres Arbeitsverhältnis vorliegt beziehungsweise vorlag.

Kronberger nennt hier ganz klare Kriterien: ist der Betroffene weisungsgebunden? Hat er oder sie fixe Dienstzeiten? Gibt es einen eigenen Verantwortungsbereich? Muss man um Urlaub ansuchen? Können Überstunden angeordnet werden? Darf man sich von einem Dritten vertreten lassen? Gibt es einen eigenen Arbeitsplatz?

Manchmal kommen die Krankenkassen alleine hier allerdings nicht weiter – denn nicht selten kommt es vor, dass PraktikantInnen nicht einmal krankenversichert werden. Kasper erzählt zum Beispiel von einer gängigen Praxis in der Gastronomie: um im Sommer zum Beispiel Gastgärten möglichst kostengünstig zu bewirtschaften, werden Lehrstellensuchende – siehe schon Beispiel Lagerhaus – damit geködert, doch zuerst ein Praktikum zu absolvieren, dann winke eine Lehrstelle. Die gibt es am Ende jedoch nicht, denn dem Arbeitgeber ging es ja immer nur darum, gratis Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben. Denn das gibt es auch: Praktika, in denen nicht einmal ein unter dem Titel „Aufwandsentschädigung“ laufendes Taschengeld bezahlt wird. Bitter wird es, wenn dann während der Arbeitszeit ein Unfall passiert – und die oder der Betroffene nicht einmal unfallversichert wurde.

Doch zurück zur Watchlist Praktikum: die GPA-djp leitet alle Hinweise an die Gebietskrankenkasse weiter und dieser steht bei ihren Nachforschungen in den Betrieben auch die Finanzpolizei zur Seite. Das ist insoferne wichtig, als die Krankenkasse nur die Personalkosten durchforsten kann. Personalkosten können aber oft auch in den Sachaufwand verschoben werden, wie Kronberger erklärt, dann etwa, wenn die Bezahlung über Werkverträge läuft oder die vermeintlichen PraktikanInnen wie freie DienstnehmerInnen behandelt würden. „Daher ist es wichtig, dass hier auch die Finanzpolizei mitgeht, denn nur so kann aufgedeckt werden, ob es sich um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt oder nicht.“ Das ist auch der Grund, warum es hier keine verlässlichen Zahlen gibt. Sicher ist, dass rund 280.000 junge Menschen jährlich im Rahmen ihrer Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, wobei die GPA-djp hier vor allem von den Fachhochschulen und Unis fordert, klarer zu definieren, was im Rahmen dieses Praktikums erlernt werden soll. Da aber eben vieles unter dem Titel Praktikum läuft, das keines ist, dürfte die tatsächliche Zahl weit höher liegen.

Betroffen sind meist jüngere Menschen zwischen 15 und 30 Jahren. Sorge macht Kronberger aber eine neue Strategie des Arbeitsmarktservice (AMS), ältere Arbeitssuchende an Firmen zu vermitteln, wo diese zunächst ein mehrmonatiges Betriebspraktikum absolvieren und dabei AMS-Geld beziehen. Ziel ist dann die Übernahme durch das Unternehmen. Jüngst wandte sich eine 49 Jahre alte Frau an die GPA-djp: sie hatte im Rahmen eines solchen Betriebspraktikums drei Monate lang in einem Supermarkt Regale betreut. „Am Ende erhielt sie in dem Unternehmen keinen Job. Hier wird das Arbeitslosengeld, das doch aus unser aller Steuern finanziert wird, dafür verwendet, Betrieben quasi gratis Personal zu Verfügung zu stellen“, konstatiert Kronberger. „Das ist natürlich ein Supergau.“

Das Erfolgsmodell Watchlist wurde daher nun für einen verwandten Bereich übernommen: ab sofort können Beschäftigte, die sich in eine Scheinselbständigkeit als Werkvertrags- oder Freie Dienstnehmer gedrängt sehen, Betriebe bei der „Watchlist Prekär“ (siehe Kasten) melden. Auch hier erfolgt umgehend eine Kontrolle durch die Krankenkasse. Stößt diese auf versteckte Arbeitsverhältnisse, müssen die Betroffenen angestellt werden – übrigens rückwirkend auf bis zu fünf Jahre. Wer dann auch den Verdienstentgang einklagen will, muss sich allerdings aus der Anonymität herauswagen und vor das Arbeitsgericht gehen.

Nina Schmid hat diesen Weg inzwischen beschritten. Noch ist das Urteil zwar nicht gefällt, aber die junge Frau ist optimistisch. Die Branche hat sie inzwischen – nach zehnmonatiger Arbeitslosigkeit – gewechselt. Sie ist angestellt und sehr zufrieden. Auch Andreas Müller hat mittlerweile reguläre Arbeit gefunden – im Öffentlichen Dienst. Den Traum der Medienkarriere hat er für sich ad acta gelegt. „Ich werde im Medienbereich nichts mehr machen. Es jammert jeder über die schlechten Arbeitsbedingungen.“

*Namen von der Redaktion geändert

 

Watchlist Praktikum

Auch Sie haben Praktika absolviert, obwohl Sie Ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, einfach, um überhaupt einen Job zu haben? Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen fixen Arbeitsvertrag zugesagt, nachdem Sie ein ein- oder mehrmonatiges Praktikum absolviert haben – sich dann aber nicht daran gehalten? Seit einem Jahr bietet die GPA-djp mit der Watchlist Praktikum die Möglichkeit, Betriebe anonym zu melden. Davon werden dann die Gebietskrankenkassen informiert, welche die genannten Unternehmen gemeinsam mit der Finanzpolizei prüfen.

Wird festgestellt, dass es sich um ordentliche Beschäftigungsverhältnisse handelt, muss rückwirkend eine Anstellung erfolgen – damit sind dann auch Versicherungszeiten gesichert. Hat die Krankenkasse hier einen Verstoß geortet, kann man im Anschluss auch auf Ausbezahlung des entgangenen Lohnes vor dem Arbeitsgericht klagen. Hier steht die GPA-djp betroffenen Mitgliedern auch mit ihrer Rechtsvertretung zur Seite.

www.watchlist-praktikum.at

Watchlist Prekär

Unternehmen sind in den vergangenen Jahren zunehmend kreativ geworden, wenn es um die Umgehung von ordentlichen Arbeitsverhältnissen und das Senken von Personalkosten geht: Praktika sind hier nur ein Aspekt. Immer mehr Menschen werden zudem über Werkverträge oder Freie Dienstverträge in eine Scheinselbstständigkeit gezwungen. Dadurch ersparen sich Firmen vor allem eines: Kosten. Für die Betroffenen bedeutet das: kein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Und keine Jobsicherheit. Aus Sicht der GPA-djp ist das Sozialbetrug.

Denn von diesen Umgehungsversuchen sind nicht nur junge Menschen betroffen, sondern teils auch jahre- oder jahrzehntelange Mitarbeiter, die vor die Wahl gestellt werden: entweder man verliert den Arbeitsplatz komplett oder man führt seine bisherige Tätigkeit weiter aus, nun aber auf Werkvertragsbasis oder als Freie/r DienstnehmerIn. Wie viele Menschen bereits von solchen Praktiken betroffen sind, ist nicht klar: weder die Wirtschaftskammer (WKO) noch die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) veröffentlichen hier Zahlen.

Aufbauend auf den guten Erfahrungen mit der Watchlist Praktikum bietet die GPA-djp mit der Watchlist Prekär ab sofort auch diesen Betroffenen die Möglichkeit, anonym Betriebe zu melden, die ordentliche Beschäftigungsverhältnisse umgehen. Die Daten werden an die Gebietskrankenkassen weitergeleitet, die dann die jeweiligen Unternehmen prüfen können.

Die Forderungen der GPA-djp: Arbeitsrechtliche Gleichstellung Freier Dienstverträge, Konsequente Prüfung von Werkverträgen durch die Gebietskrankenkassen und die Veröffentlichung der Selbständigen-Zahlen WKO und SVA.

www.watchlist-prekaer.at

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