Emotionalisierung statt vernünftigem Abwägen

Heinz Mayer im KOMPETENZ-Interview. Foto: Nurith Wagner-Strauss
Heinz Mayer im KOMPETENZ-Interview. Foto: Nurith Wagner-Strauss

Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht im KOMPETENZ-Interview bei Österreichs Regierung Tendenzen einer Postdemokratie und die Tendenz, dass es nicht über die wirklichen Themen diskutiert wird, sondern es zu einer Emotionalisierung kommt.

KOMPETENZ: Staatssekretärin Karoline Edtstadler stellte kürzlich eine Strafrechtsänderung in Aussicht und begründete das mit Emotionen, die auf Facebook geäußert werden, sowie dem „natürlichen Rechtsempfinden“. Sie antworteten, das sei ein Indiz, dass wir uns nun in der Postdemokratie befinden.

Heinz Mayer: Unter einer Postdemokratie versteht der britische Politikwissenschafter Colin Crouch, dass politische Parteien in eine Schwächephase kommen und dann versucht sind, nicht die wirklich wichtigen Themen in der Öffentlichkeit zu debattieren, sondern Themen, die gut emotionalisierbar sind. Wenn die Emotionalisierung gelungen ist, spielen sie sich als Retter auf. Beispiel: Wenn man ständig davon spricht, dass ausländische Kriminelle schwerer bestraft werden müssen, signalisiert man damit, dass Kriminelle erstens sehr oft Ausländer sind und zweitens, dass sie viel zu milde bestraft werden. Die werden aber genauso bestraft wie Österreicher.

KOMPETENZ: Worin bestehen die Gefahren einer Postdemokratie?

Heinz Mayer: Die Gefahr ist, dass nicht über die wirklichen Themen diskutiert wird, sondern dass Scheinprobleme in den Vordergrund gerückt werden, es zu einer Emotionalisierung kommt und nicht zu einer nüchternen und vernünftigen Abwägung des Für und Wider für einzelne politische Positionen.

KOMPETENZ: Können Sie weitere Beispiele geben, wo Sie jetzt Regierungsäußerungen sehen, die auch in Richtung Postdemokratie weisen?

Heinz Mayer: Wenn man die Frage stellt, ob es ORF-Gebühren geben soll, dann ist das ganz typisch eine solche Situation. Die ORF-Gebühren sind ja nicht das entscheidende. Die Frage lautet, braucht man einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Und wenn man dazu Ja sagt, was ich mir eigentlich von verantwortungsvollen Politikern erwarte, dann muss man auch die Frage stellen, wie finanzieren wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sodass er wirklich seinen öffentlichen Auftrag erfüllen kann. Und da ist natürlich die Finanzierung, wie wir sie haben, über Gebühren, eine Form, die die Unabhängigkeit des ORF am wenigsten antastet – während die Finanzierung aus dem Budget eine direkte Abhängigkeit von den Regierungsparteien bedeuten würde.

KOMPETENZ: Medial im Fokus sind aktuell die Vorgänge rund um den Verfassungsschutz. NGOs wie SOS Mitmensch warnten bereits im Zug der Regierungsbildung vor einem Staatsumbau. Ist diese Sorge übertrieben oder sehen Sie das ähnlich?

Heinz Mayer: Erstens einmal ist der Umstand, dass alle drei Nachrichtendienste in der Hand eines Regierungspartners – und noch dazu der FPÖ – sind, eine verheerende Situation. Ich bin sehr verwundert, dass man bei den Regierungsverhandlungen diesen Deal gemacht hat. Ich halte das für wesentlich gefährlicher, als wenn man Innen- und Justizministerium in eine Hand gibt. Das ist das eine. Das zweite ist, dass ich seit vielen Jahren immer wieder höre – ob es richtig ist, kann ich nicht bestätigen –, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zwei Gruppen gegeneinander arbeiten, wobei eine Gruppe und das dürfte eher die dem Leiter des BVT nahe stehende Gruppe sein, bemüht ist, fachlich gute Arbeit zu leisten, und dann gibt es eine zweite Gruppe, die ausschließlich eine parteipolitische Agenda der ÖVP verfolgt.

KOMPETENZ: Das heißt, das ist keine Situation, die erst jetzt durch die neue Regierung entstanden ist?

Heinz Mayer: Die ist eskaliert. Aus welchen Gründen auch immer. Es hat ja im Vorjahr dieses Dossier gegeben mit Vorwürfen interner Art. Die hätte man auch prüfen können. Dass man jetzt mit einer bewaffneten Einheit eine Hausdurchsuchung in einer Einrichtung veranstaltet, die demselben Minister untersteht, das ist wohl etwas besonders Abwegiges. Und da liegt dann schon der Gedanke nahe, wie weit kann man diesen Einrichtungen überhaupt noch vertrauen.

KOMPETENZ: Sie sehen also weniger die Tendenz eines Staatsumbaus, sondern einen Vertrauensverlust in Bezug auf den Verfassungsschutz?

Heinz Mayer: Das hat schon auch etwas mit einem Staatsumbau zu tun. Es ist eine qualitative Veränderung der Republik im Gange. Zum Unterschied von Schwarz-Blau I im Jahr 2000, das war ja praktisch eine ÖVP-Regierung mit ein paar Anhängseln, hat man es jetzt mit einer FPÖ zu tun, die sehr genau weiß, was sie will. Die hat eine Agenda. Wie die genau ausschaut, kann man noch nicht exakt sagen, aber auf jeden Fall zeigt die Besetzung von wichtigen Stellen mit Burschenschaftern in den Ministerien, die, die da am Werk sind, die wollen schon was.

KOMPETENZ: Das sind also Ideologen und nicht nur Burschenschafter, die vom Netzwerk profitieren möchten.

Heinz Mayer: Nein, das sind keine, die zum Futtertrog und sich selbst bereichern wollen, sondern das sind Ideologen.

KOMPETENZ: Eine Gruppe von Menschen, deren Rechte zunehmend nicht gewahrt werden, sind aus Sicht von Hilfsorganisationen Geflüchtete. Mit dem Argument „nicht glaubwürdig“ werden aktuell zum Beispiel vielen Afghanen/Afghaninnen negative Bescheide ausgestellt. Ist dieses Vorgehen mit dem geltenden Asylrecht vereinbar?

Heinz Mayer: Ganz so geht es ja nicht, denn wir leben ja noch in einem Rechtsstaat, und Entscheidungen der Asylbehörden sind ja beim Bundesverwaltungsgericht bekämpfbar, dann beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof. Natürlich muss man sagen, dass nicht alle, die negativ beschieden werden, den Instanzenzug gehen oder gehen können. Für manche wird es auch zu spät sein, die werden schon außer Landes sein, wenn sie allenfalls Recht bekommen. Und alles kann man auch nicht in der Rechtsmittelinstanz wieder gut machen. Also wenn ein Ermittlungsverfahren schlampig oder einseitig geführt wird, und man erkennt das nicht aus dem Akt, und der Betreffende ist vielleicht nicht gut beraten, dann kann er natürlich unter die Räder kommen. Das können die Höchstgerichte nicht wieder sanieren.

KOMPETENZ: Justizminister Josef Moser stellte eine Durchforstung sämtlicher Rechtsmaterien in Aussicht. Wie sinnvoll ist so ein Unterfangen?

Heinz Mayer: Da muss man zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist die Rechtsbereinigung, das ist die Aufhebung der Vorschriften, die keine Relevanz mehr haben. Das zu machen ist sinnvoll. Der andere Vorschlag von Moser geht dahin, die sogenannte Übererfüllung von europarechtlichen Vorgaben zu beseitigen. Es ist sicher so, dass manche Richtlinien in einzelnen Staaten überbordend umgesetzt werden. Ein Beispiel ist die Allergenverordnung. Das heißt, man macht wesentlich mehr, als man nach Europarecht eigentlich machen müsste.

Jetzt ist das in manchen Fällen wahrscheinlich sinnvoll, weil das unserer Rechtskultur besser entspricht, oder weil wir in dem einen oder anderen Bereich einen hohen Standard haben und diesen auch behalten wollen. Es kann aber natürlich auch zu einer Lähmung kommen, dadurch dass man Vorschriften erlässt, die belastend für die Betroffenen sind. Zum Beispiel, ob man einem Kellner wirklich vorschreiben muss, dass er rutschfeste Sohlen tragen muss – das ist derzeit im Arbeitnehmerschutz so geregelt – das bleibe dahingestellt. Wenn man aber nun den Arbeitnehmerschutz, den Konsumentenschutz, den Umweltschutz vereinfacht, um die Wirtschaft zu entlasten, dann ist das eine eminent politische Frage. Denn wenn ich Arbeitnehmerschutzfragen zurückdränge, dann werden viele Unternehmer dafür sein und es wird andere geben, die dagegen sind, das sind die Arbeitnehmer und ihre Vertreter und da muss man schon aufpassen, dass man nicht das Kind mit dem Bad ausschüttet. Da wird es Verhandlungen brauchen.

ZUR PERSON:
Heinz Mayer, geboren am 22. September 1946 ist österreichischer Verfassungs- und Verwaltungsjurist, emeritierter Universitätsprofessor an der Universität Wien und ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät dieser Universität. Er ist in der Öffentlichkeit als Gutachter bekannt und Verfasser mehrerer juristischer Standardwerke.

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