Mindestsicherung Neu: Regierung kürzt vor allem bei Kindern

Foto: Fotolia, nadezhda1906
Foto: Fotolia, nadezhda1906

Die türkisblaue Bundesregierung möchten die Mindestsicherung neu regeln. Flüchtlinge und MigrantInnen sollen weniger bekommen, ÖsterreicherInnen in einer Notlage mehr. Tatsächlich werden aber vor allem Kinder unter den Kürzungen leiden.

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine bundeseinheitliche Regelung der Mindestsicherung konkretisiert. Die Zurückdrängung der Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem und eine Besserstellung jener Personen, die längere Zeit einen „Beitrag für Österreich“ geleistet haben, stehen im Vordergrund. Auf Zustimmung setzt die Regierung indem sie den BezieherInnenkreis um Flüchtlinge und MigrantInnen reduziert. Vermeintlich soll so für jene, die von einer Notlage betroffen sind, mehr Geld zur Verfügung stehen. Tatsächlich sind jedoch 90% der BezieherInnen keine Flüchtlinge. Die Reform geht also weit über den Kreis der eigentlich im Fokus stehenden Zielgruppe hinaus. Getroffen werden vor allem Kindern – egal ob zugewandert oder aus Österreich. Die Mindestsicherung Neu ist insgesamt eine Bestrafung für Menschen in Armut. In Verbindung mit der geplanten Abschaffung der Notstandshilfe und der Kürzung des Arbeitslosengeldes bei längerem Bezug, wird bei der sozialen Absicherung eine Spirale nach unten in Gang gesetzt. Die Regierung fügt der Mindestsicherung als dem letzten Netz in diesem System massiven Schaden zu und ebnet den Weg in Richtung Hartz IV.

Mindestsicherung war schon bisher an klare Vorgaben gebunden

Die Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft, die von der Regierung als Anspruchsvoraussetzung besonders betont wird, gilt bereits seit Einführung der Mindestsicherung. Auch die Bedingung, dass Personen aus Drittstaaten und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Österreich nachzuweisen haben, war im Wesentlichen bereits bislang an die Mindestsicherung geknüpft.

Mehr Geld für Kinder von GutverdienerInnen, weniger für Kinder von Armen

Legitimiert werden die Änderungen mit den vermeintlich explodierenden Kosten für die Mindestsicherung. In Wirklichkeit entfallen auf sie 1,3% der Gesamtausgaben des Bundes. 2016 waren das rund eine Milliarde Euro, die fast 325.000 Erwachsene und Kinder davor bewahrt haben, obdachlos zu werden oder Hunger zu leiden. Zum Vergleich: Alleine die geplante Senkung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne kostet 2,3 Milliarden Euro. Rund 1,5 Mrd. Euro kostet der neue Familienbonus, ein Steuerzuckerl, von dem vor allem GutverdienerInnen profitieren.

Aus der Mindestsicherung wird Maximalsicherung

Als Leistungshöhe wird für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person ein Höchstbetrag im Ausmaß des Ausgleichszulagenrichtsatzes in der Pensionsversicherung (863,04 Euro im Jahr 2018) festgelegt. In diesem Betrag ist ein Arbeitsqualifizierungsbonus von 300 Euro enthalten, für den ein Pflichtschulabschluss in Österreich bzw. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder Englischkenntnisse auf C1-Niveau vorausgesetzt werden. Der sich durch die Kürzung um den Arbeitsqualifizierungsbonus ergebende Restbetrag kann im Rahmen des Ermessens der Bundesländer nach Wohnbedarf und sonstigem Bedarf aufgeteilt werden.

Die festgelegten Anspruchshöhen legen Höchstsätze fest, die Mindestsicherung Neu wird dadurch eine Maximalsicherung, die für den BezieherInnenkreis deutliche Leistungskürzungen bewirken wird. Die Bundesländer sind auf Basis eines Grundsatzgesetzes zur Einhaltung der vorgegebenen Prinzipien und zur Einhaltung der festgelegten Beträge als Maximalbeträge verpflichtet.

Die Verknüpfung der vollen Leistungshöhe, also samt Arbeitsqualifizierungsbonus, mit Vorgaben zu Deutschkenntnissen, ist angesichts der bereits erfolgten Kürzungen der Ausgaben für Deutschkurse widersprüchlich und zynisch.

Leistungskürzungen für fast alle

Mehr als die Hälfte aller Mindestsicherungsbezieher lebt in Familien mit Kindern, vor allem sie werden am stärksten von Kürzungen betroffen sein. Von den rund 70.000 Kindern, die in Österreich Mindestsicherung beziehen, werden etwa 85% weniger Leistungen erhalten. Noch fehlen konkrete Zahlen um das Ausmaß der Leistungsverluste berechnen zu können, da dafür noch die Ergebnisse der Mindestsicherungs-Statistik für 2017 erforderlich sind. Beispielrechnungen machen jedoch die Dimensionen absehbar: In Niederösterreich hat derzeit jedes Kind Anspruch auf rund 199 Euro monatlich, in Wien sind es 233 Euro. Künftig soll das erste Kind 216 Euro erhalten, das zweite 129 und jedes weitere nur noch 43 Euro monatlich. Für Alleinerzieherinnen werden diese Kürzungen durch eine Bonus-Zahlung etwas abgefedert. Sie erhalten für das erste Kind zusätzlich 100 Euro, für das zweite 75, für das dritte 50 und für jedes weitere 25 Euro.

Insbesondere die starken Kürzungen für Mehrkinderfamilien, die schon ab dem zweiten und jedenfalls ab dem dritten Kind dazu führen, dass die Regelbedarfsätze unterschritten werden, lassen auch bei ExpertInnen Zweifel entstehen, dass die Mindestsicherung Neu rechtlich haltbar sein wird.

Wie sich im Vergleich zur derzeitigen Leistungshöhe der Maximalwert der Mindestsicherung auswirken wird, ist je nach Bundesland verschieden. Folgende Übersicht zeigt die Unterschiede anhand der derzeitigen Richtsätze in Wien:

Richtsätze/Ansprüche für 2018 Mindestsicherung Neu

(Werte für 2018), maximal

Differenz
(am Beispiel Wien)
Einzelperson 863,04 863,04
2 Personen in Haushaltsgemeinschaft 1.294,56 1.208,26 -86,3
Familie
             2 Kinder 1.527,58 1.424,02 -103,6
             2 Kinder 1.760,60 1.553,47 -204,13
             3 Kinder 1.993,62 1.596,62 -397
             4 Kinder 2.226,64 1639,776 -586,87
Familie ohne Anspruch auf Arbeitsqualifizierungsbonus
                             1 Kind 1.527,58 824,01 -703,6
                             2 Kinder 1.760,60 953,466 -804,13
                             3 Kinder 1.993,62 996,616 -997
                             4 Kinder 2.226,64 1039,766 -813,12
AlleinerzieherIn
                             1 Kind 1.096,06 1.178,80 82,74
                             2 Kinder 1.329,08 1.383,26 54,176
                             3 Kinder 1.562,10 1.476,40 -85,7
                             4 Kinder 1.795,12 1.544,55 -250,57
AlleinerzieherIn ohne Anspruch auf Arbeitsqualifizierungsbonus
                                 1 Kind 1.096,06 878,8 -217,26
                                 2 Kinder 1.329,08 1083,25 -245,83
                                 3 Kinder 1.562,10 1176,4 -385,7
                                 4 Kinder 1.795,12 1244,55 -550,57
Scroll to top