FerienjobberIn oder doch FerialpraktikantIn?

Foto: lightpoet, Fotolia.de
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Es ist wieder so weit: Sommer, Sonne, Ferienzeit. Viele Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gehen in den Monaten Juli, August und September einem Ferienjob nach.

Ferienjob ist nicht gleich Ferienjob. Zunehmend mehr Jugendlichen wird in den Lehrplänen vorgeschrieben, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Wird im Sommer aber freiwillig gearbeitet, handelt es sich meist um einen Ferial- bzw. Ferienjob. Die häufigsten Gründe hierfür sind der Wunsch, sich etwas Geld dazuzuverdienen und erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.

Grauzone Praktikum
Generell darf in Österreich ab dem 15. Lebensjahr erstmals gearbeitet werden. Während Pflichtpraktika arbeitsrechtlich eine Grauzone darstellen, sind Ferienjobs als befristete Arbeitsverhältnisse zu bewerten. Die SchülerInnen und Studierenden sind somit DienstnehmerInnen im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und unterliegen den geltenden Kollektivverträgen (KV). Doch Achtung bei dem Begriffs-Wirrwarr: Ein Ferialpraktikum ist im Grunde dasselbe wie ein Pflichtpraktikum und nicht zu verwechseln mit dem Ferial- bzw. Ferienjob. Beim Ferialpraktikum steht der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund und es ist nur unfallversicherungspflichtig. Generell gilt, das Praktikum ist kein arbeitsrechtlicher Begriff, auch wenn dank der Bemühungen der Gewerkschaft die Hälfte der KVs für Angestellte „Praktika“ inzwischen berücksichtigen.

Besonders beliebt sind Ferienjobs bei SchülerInnen. Eine aktuelle Studie des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung (ÖIBF) beauftragt von der AK über „Bezahlte Erwerbstätigkeit von SchülerInnen in Wien“ zeigt, dass 27 Prozent der über 1.000 befragten SchülerInnen im Sommer 2016 berufstätig waren. Obwohl die Anmeldung bei den zuständigen Gebietskrankenkassen verpflichtend ist, war dies nur bei 74 Prozent der SchülerInnen der Fall. Ähnlich sehen die Ergebnisse einer vorangegangenen Studie aus dem Jahr 2015 aus. Von den knapp 3.000 befragten SchülerInnen waren rund 33 Prozent im Sommer 2014 erwerbstätig und nur 66 Prozent von ihnen wurden ordnungsgemäß angemeldet. Auch einen Arbeitsvertrag haben viele von ihnen nie zu Gesicht bekommen. Der in den beiden Studien ermittelte Stundenlohn betrug durchschnittlich acht Euro.

Unwissenheit wird ausgenutzt
Es wird anhand der Studien deutlich, dass viele Unternehmen die Unwissenheit der erstmals Berufstätigen ausnutzen oder es vielleicht teilweise selbst nicht besser wissen. Um dem entgegenzuwirken, setzen Gewerkschaft und AK auf Aufklärungsarbeit. So findet man auf der Website der AK „10 Tipps für FerialjobberInnen“. Die GPA-djp-Bundesjugend bietet die „Ferienjob Toolbox“ zum Download an.
Es geht aus den Studien aber auch hervor, dass der Wirkungsbereich der Sozialpartner noch ausbaufähig ist. 2014 gaben 22 Prozent und 2016 noch 15 Prozent der befragten SchülerInnen an, über die AK und deren Tätigkeitsbereiche nichts zu wissen.
Doch wie sieht die Realität von FerienjobberInnen derzeit aus? Wir haben uns mit der 16-jährigen Melanie getroffen. Sie ist AHS-Schülerin in einem Wiener Gymnasium und absolviert derzeit ihren allerersten Ferienjob. Sie ist in der kaufmännischen Abteilung einer großen internationalen Firma mit Sitz in Wien- Simmering untergebracht. Ein Bewerbungsgespräch musste die Schülerin nicht absolvieren, denn zu dem Praktikum kam sie über ihren Vater, der dort langjähriger Angestellter ist. In beiden oben genannten Studien waren der monetäre Aspekt, Interesse an der Branche und das Sammeln praktischer Berufserfahrung die ausschlaggebenden Motive für die Bewerbung als FerienjobberIn. So auch bei Melanie, die ihr eigenes Geld verdienen möchte und erste Erfahrung sammeln will.
Auf die Frage, ob und wann sie ihren Arbeitsvertrag erhalten hat, antwortet sie „ungefähr zwei Wochen, bevor mein Job losgegangen ist, und ja ich hab ihn gelesen“. Erhalten hat sie Zusage und Vertrag per Mail, diese zeigt sie uns auch. Der Vertrag enthält auf einer A4-Seite nur ein paar wesentliche Punkte. Interessanterweise steht gleich zweimal das Wort „Praktikum“ im Vertrag, doch gleichzeitig wird Melanie als „Ferialarbeitnehmerin“ und das Praktikum als „Arbeitsverhältnis“ bezeichnet. Auch auf das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz sowie den branchenüblichen KV weist der Vertrag hin. Melanie wird entsprechend der Verwendungsgruppe „Ferialarbeitnehmer“ mit 993 Euro brutto entlohnt werden. Ansonsten sind Informationen wie Zeitraum, Befristung und ein Hinweis auf Geheimhaltungspflicht von Betriebsgeheimnissen enthalten.

Aufgaben im Ferienjob
Bei den Aufgabengebieten dominierten laut ÖIBF 2016 allgemeine Bürotätigkeiten und technische Tätigkeiten in Wien, 2014 einfache Hilfstätigkeiten, Bürotätigkeiten sowie der Gastronomiebereich in Tirol, Kärnten und der Steiermark. Auch Melanie ist im kaufmännischen Bereich eingesetzt und erzählt über ihre Aufgaben Folgendes: „Scannen, Ablage, Kopieren, Sachen hin- und hertragen (Briefträger), Zettel ordnen, Lieferscheine auf Anwesenheit kontrollieren. Eingeschult wurde ich in die verschiedenen Aufgaben von mehreren Mitarbeitern.“

Im Großen und Ganzen hat ihr ihre erste Arbeitswoche sehr gut gefallen, nur die größeren Leerläufe dazwischen stören sie etwas. Es ist nicht allzu dramatisch, aber sie langweilt sich hin und wieder. Über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin wurde Melanie von ihrem Vater aufgeklärt. Denn als Dienstnehmerin ist sie in den betrieblichen Ablauf integriert und damit an bestimmte Arbeitszeiten gebunden, arbeitspflichtig und weisungsgebunden. Sie ist bei ihrem Vollzeit-Ferienjob aber auch unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenver­sichert. Kurz zusammengefasst: Viele Unternehmen entlohnen Ferial- bzw. FerienjobberInnen inzwischen KV-konform und melden diese ordnungsgemäß bei den Gebietskrankenkassen an. Es ist trotz allem aber wichtig und richtig, sich frühzeitig über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Gewerkschaft und AK stehen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

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