Konsumentenschutz: Gewährleistung

Foto: Elnur, fotolia.com
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Wenn das neue Tablet nicht richtig funktioniert oder in der neu aufgebauten Küche eine Tür klemmt, dann können sie reklamieren.

Das Recht auf Gewährleistung verpflichtet Händler und Dienstleister dazu, ein Werk oder eine Ware zur Verfügung zu stellen, die keine Mängel haben und funktionieren. Anders ist das allerdings beim Kauf bei Privatpersonen. In Verträgen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Oft wird die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt. Die Garantie ist jedoch nur ein freiwilliges Zuckerl des Herstellers oder des Händlers. Auf die Ge­währleistung dagegen besteht ein gesetzlicher Anspruch, auf den Sie sich jedenfalls berufen können. Die Gewährleistung betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren. Das kann auch der Fall sein, wenn man selbst den Fehler erst später bemerkt. Ein klarer Gewährleistungsfall ist etwa ein Bildschirm, der im Geschäft noch funktioniert und zuhause plötzlich flimmert. In dem Fall muss der Händler das Gerät austauschen oder kostenlos reparieren.
Gewährleistungsfrist
Bei beweglichen Dingen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Übergabe, bei unbeweglichen Sachen, z. B. bei einem Haus oder einer eingebauten Heizung, beträgt sie drei Jahre. Bei gebrauchten beweglichen Waren kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Das muss aber zwischen Verkäufer und Käufer extra ausgehandelt werden. Ein Vermerk in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Standardsatz im Vertrag reichen nicht aus. Wenn Sie den Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe bemerken, liegt die Beweislast beim Händler. Das heißt, er muss im Zweifelsfall nachweisen, dass die Ware beim Kauf einwandfrei funktioniert hat.
Wenn der Unternehmer auch zur Montage einer gekauften Ware verpflichtet war und diese durch unsachgemäße Montage beschädigt wird, haftet ebenfalls der Unternehmer. Er haftet auch dann, wenn Sie die Montage selbst durchführen und dabei das Produkt aufgrund eines Fehlers in der Montageanleitung beschädigen.

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