Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)

Arbeitsrecht: Private Geräte im Büro

/
Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)
Die Anwendung von BYOD sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden. (Bild: Nurith Wagner-Strauss)

Immer mehr Beschäftigte nutzen die eigenen Notebooks, Tablets und Smartphones auch beruflich. Haftungsfragen und Datensicherheit bleiben dabei oft ungeklärt. 

Weiterlesen

Scroll to top